Immobilie erben – so viele Fragen!
Hat man ein Haust geerbt, eine Wohnung oder eine andere eine Immobilie, muss man sich mit wichtigen Fragen beschäftigen. Bin ich Alleinerbe? Will ich das Haus selbst bewohnen oder verkaufen? Ist es mit einer Hypothek belastet oder stark sanierungsbedürftig? Vor allem zu der Frage, ob man das Erbe überhaupt annehmen sollte, kann die Beratung durch einen Steuerberater hilfreich sein. Aber auch, wenn diese Entscheidung bereits getroffen ist, lohnt sich der Beistand eines Experten – beispielsweise beim Immobilienverkauf.
Das geerbte Haus verkaufen
Besonders in ländlichen Regionen wohnt man oft selbst bereits in der eigenen Immobilie oder hat schon ein dauerhaftes Zuhause für seine Familie gefunden, wenn man, bspw. durch den Tod der Eltern, ein Haus erbt. Zudem ist es eher die Ausnahme, dass man allein in die Situation kommt, über eine bewohnbare Immobilie entscheiden zu können. In vielen Konstellationen kommt es zum Streit, vor allem zwischen Geschwistern, die zuvor einig waren. Auch die Abstimmung in einer Erbengemeinschaft gestaltet sich oft nicht ganz einfach, da verschiedene Vorstellungen und Bedürfnisse aufeinandertreffen.
Konflikte in der Erbengemeinschaft vermeiden
Beim Verkauf, bspw. des gemeinsamen Elternhauses, können schnell Missverständnisse entstehen. Diese beruhen meist darauf, dass sich alle Beteiligten das notwendige Wissen erst mühsam anlesen und danach wieder und wieder miteinander abwägen und besprechen müssen. Schließlich handelt es sich beim Entschluss zum Verkauf der Immobilie um eine wichtige Entscheidung, bei der die fachlich fundierte Unterstützung eines Immobilienmaklers hilfreich sein kann.
Wer ein Haus geerbt hat ist gut beraten, den Verkauf in professionelle Hände zu legen
Der Makler ermittelt mit Hilfe seiner Expertise den Wert des Hauses und teilt diese objektive Information allen Beteiligten mit. Die Verantwortung und alle Aufgaben des Verkaufs liegen in seinen Händen. Er fungiert als neutraler Experte und Moderator. Mit Hilfe von Fachwissen und Empathie trägt der richtige Immobilienmakler dazu bei, dass sich mit dem Ergebnis der Gespräche alle Parteien wohlfühlen und sie sich auf einem rechtssicheren Weg befinden.
Dies vermeidet Konfliktpunkte, die im aufwändigen Verkaufsprozess auftreten können. Welche Punkte beim Hauskauf ohnehin unbedingt beachtet werden sollten, lesen Sie in unserem Artikel zum sicheren Immobilienverkauf.
Sie haben ein Haus geerbt und suchen Unterstützung beim Hausverkauf?
Erfahren Sie hier, wie wir Sie unterstützen können, wenn Sie Ihr Haus verkaufen möchten →
Haus geerbt: Antworten auf wichtige Fragen
Muss ich ins Grundbuch eingetragen werden, wenn ich ein Haus erbe?
Ja – um als Eigentümer rechtlich anerkannt zu werden, müssen Sie sich ins Grundbuch eintragen lassen.
Dazu benötigt man meist einen Erbschein, Testament oder Erbvertrag als Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt.
Fallen bei einem geerbten Haus Steuern an?
Das kommt auf den Wert des Hauses und Ihre Beziehung zum Erblasser an. In Deutschland gelten Erbschaftssteuer-Freibeträge (z. B. für Ehepartner und Kinder), die eine Steuerfreiheit ermöglichen können.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann selbst ein geerbtes Familienheim steuerfrei bleiben – z. B. bei Eigennutzung über einen bestimmten Zeitraum.
Muss ich ein geerbtes Haus sofort verkaufen?
Ja – alle Verträge, Belastungen und Verpflichtungen des Erblassers gehen mit dem Immobilienerbe auf die Erben über.
Dazu gehören z. B. Hypotheken, Grundschulden, Versicherungen oder laufende Mietverträge.
Was ist eine Erbengemeinschaft und wie wird entschieden, was mit dem Haus passiert?
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie am besten vorgehen, wenn Sie ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück erben, beraten wir Sie gern!
Können bei einem geerbten Haus laufende Verträge weiterlaufen?
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie am besten vorgehen, wenn Sie ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück erben, beraten wir Sie gern!
Was sollte ich prüfen, bevor ich über die Zukunft der Immobilie entscheide?
Vor einer Entscheidung empfiehlt es sich, folgende Dinge zu prüfen:
- Grundbuchauszug: Bestehende Belastungen erkennen
- Sanierungsbedarf und Zustand der Immobilie
- Finanzielle Verpflichtungen (z. B. Kreditraten)
- Marktwert oder Verkehrswert der Immobilie
- Abstimmung mit Miterben bei einer Erbengemeinschaft
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Michael Gesche
Immobilienwirt